Trennung und Scheidung
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin im Fall einer Trennung und Scheidung. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht in München und Umgebung stehe ich Ihnen bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Ich berate Sie im Scheidungsverfahren, bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung und des Unterhalts sowie bei allen anderen Rechtsfragen.
Gerne führe ich eine kostengünstige und einvernehmliche Scheidung durch und erarbeite mit Ihnen und Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle Punkte regelt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, setze ich Ihre Ansprüche zügig und effizient gerichtlich durch.
Auch nach einer abgeschlossenen Scheidung helfe ich gerne weiter, wenn Anschlussfragen zu klären sind wie etwa die Abänderung von Unterhaltstiteln oder die Anpassung des Versorgungsausgleichs.
Ehevertrag
Egal, ob Sie bereits verheiratet sind oder eine Hochzeit planen: Es gibt viele Konstellationen im Familienrecht, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann, etwa für Selbständige oder Immobilienbesitzer oder zur Regelung von Unterhaltsansprüchen.
Ich berate Sie bei der Frage, ob ein Ehevertrag für Sie zu empfehlen ist, was Sie regeln können und sollten und sind bei Bedarf bei der Erstellung einer individuellen vertraglichen Lösung behilflich. Zur formwirksamen Beurkundung von Eheverträgen arbeite ich mit verschiedenen Notariaten für Familienrecht in München und Umgebung zusammen und koordiniere alle nötigen Schritte für Sie.
Sorgerecht und Umgang
Mit meiner langjährigen Erfahrung in Sorge- und Umgangsverfahren stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es mit Ihrem ehemaligen Partner Streitigkeiten um das Sorgerecht oder den Umgang mit den gemeinsamen Kindern gibt.
Sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren bin ich mit vollem Einsatz einerseits und Fingerspitzengefühl andererseits für Sie da, um die optimale Lösung für Sie und Ihre Kinder zu erzielen.
Kindesunterhalt
Sie möchten Unterhalt für Ihre Kinder geltend machen oder überprüfen lassen? Oder Sie sehen sich einer Auskunftsanforderung oder gerichtlichen Unterhaltsklage ausgesetzt? In beiden Fällen sollten Sie nicht zögern, sich kompetente Beratung zu holen, denn es gibt zahlreiche Komponenten, die den Unterhaltsbetrag beeinflussen können.
Auch ohne Trauschein können neben dem Kindesunterhalt Unterhaltsansprüche des Elternteils bestehen, der die Kinder betreut. Ich berechne und optimiere den Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich.
